Regeln für das Gedenkbuch und die Beteiligung
Das Gedenkbuch ist ein öffentlicher Ort des würdigen Erinnerns.
Nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt werden insbesondere Beiträge mit:
- Beleidigungen
- Drohungen
- Gewaltaufrufen
- menschenfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten
- Verherrlichung von Gewalt
- privaten Kontaktdaten Dritter
- unbewiesenen Anschuldigungen
- Aufrufen zur Selbstjustiz
- Namen nicht öffentlich bestätigter Beschuldigter
- schockierenden Darstellungen
- Werbung oder Spam
- parteipolitischer Instrumentalisierung
- mehrfach identisch eingereichten Beiträgen
- keinem erkennbaren Bezug zur Mahnwache
- urheberrechtlich problematischen Bildern
- KI-generierten angeblichen Beweisbildern
- manipulierten Dokumenten oder Bilddateien
Der Betreiber darf Beiträge kürzen oder redaktionell bearbeiten, wenn dadurch die Kernaussage nicht verfälscht wird. Alternativ kann ein bearbeiteter Eintrag erneut zur Zustimmung an die einreichende Person geschickt werden. Alle Moderationsentscheidungen werden intern dokumentiert.
Meldeverfahren für problematische Inhalte
Jeder öffentliche Gedenkbucheintrag verfügt über eine Schaltfläche „Eintrag melden“. Nach einer Meldung wird der Eintrag nicht automatisch gelöscht, sondern im Administrationsbereich zur Prüfung markiert. Bei plausiblen schweren Rechtsverletzungen ist eine vorläufige Ausblendung möglich.